Rechtsprechung
LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01 VG |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 29.12.2000 - 38 Kls 200 Js 26403/98
- LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01 VG
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 03.10.1984 - 9a RVg 6/83
Unbillige Entschädigung - Ständige Gefahr - Selbstbefreiung - Selbstverantwortung
Auszug aus LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01
Deshalb ist ein Verletzter von der Entschädigung als Gewaltopfer ausgeschlossen, der einer ständigen Gefahr zum Opfer fällt, aus der er sich bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung hätte befreien können (BSGE 57, 168; BSGE 83, 62).Für die Frage des Ausschlussgrundes ist es auch unter Zugrundelegung eines subjektiven Sorgfaltsmaßstabs nicht wesentlich, ob das Verhalten des Opfers zivil- oder strafrechtlich als vorwerfbares Verhalten einzustufen wäre (BSGE 57, 168; BSGE 77, 18;… BSEG SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- BSG, 18.10.1995 - 9 RVg 5/95
Anspruch auf Versorgung nach dem OEG bei Aids-Infektion
Auszug aus LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01
Wer bewusst oder leichtfertig ein hohes Risiko eingeht, hat die Folgen selbst zu tragen (BSGE 77, 18).Für die Frage des Ausschlussgrundes ist es auch unter Zugrundelegung eines subjektiven Sorgfaltsmaßstabs nicht wesentlich, ob das Verhalten des Opfers zivil- oder strafrechtlich als vorwerfbares Verhalten einzustufen wäre (BSGE 57, 168; BSGE 77, 18;… BSEG SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).
- BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R
Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - …
Auszug aus LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01
Deshalb ist ein Verletzter von der Entschädigung als Gewaltopfer ausgeschlossen, der einer ständigen Gefahr zum Opfer fällt, aus der er sich bei einem Mindestmaß an Selbstverantwortung hätte befreien können (BSGE 57, 168; BSGE 83, 62). - BSG, 15.08.1996 - 9 RVg 6/94
Leistungsausschluß wegen Mitverursachung im Recht der Gewaltopferentschädigung
Auszug aus LSG Niedersachsen, 06.06.2001 - L 5 B 57/01
Für die Frage des Ausschlussgrundes ist es auch unter Zugrundelegung eines subjektiven Sorgfaltsmaßstabs nicht wesentlich, ob das Verhalten des Opfers zivil- oder strafrechtlich als vorwerfbares Verhalten einzustufen wäre (BSGE 57, 168; BSGE 77, 18; BSEG SozR 3-3800 § 2 Nr. 5).